Mitgliedschaft im Prüfungsverband

Die Mitgliedsinstitute des Prüfungsverbands bilden eine Gemeinschaft. Sie verbindet das Ziel, die Inanspruchnahme des gemeinsam getragenen freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken so weit wie möglich zu vermeiden.

Zur Liste aller Mitgliedsinstitute und den Details zum Aufnahmeverfahren.

Mitgliedsinstitute

Dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V. gehören derzeit 117 Mitgliedsinstitute (Stand 30.04.2023) an, die am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes (ESF) mitwirken.

Die größte Gruppe innerhalb des Mitgliederbestands bilden mit knapp der Hälfte die Regional- und sonstigen Kreditbanken. An zweiter Stelle folgen Auslandsbanken mit etwa 34 % und an dritter Stelle Privatbankiers mit gut 14 %.

Eine vollständige Liste der Mitgliedsinstitute können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

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Was sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft?

Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft im Prüfungsverband sind:

  1. Erlaubnis der Aufsichtsbehörden zum Betreiben von Bankgeschäften
  2. Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Banken oder ein darauf gerichteter Antrag
  3. Mitwirken am Einlagensicherungsfonds (ESF) oder ein darauf gerichteter Antrag

Nach Prüfung des PV beim beantragenden Institut entscheidet der Beirat über die Mitgliedschaft. Danach unterziehen sich die Mitgliedsinstitute regelmäßig den vom Prüfungsverband durchgeführten Einlagensicherungsprüfungen.


Was sind zentrale Beurteilungskriterien des Aufnahmeverfahrens?

Bei Anträgen auf Aufnahme nimmt der Prüfungsverband inzidenter eine Prüfung vor, ob die Mitwirkungsvoraussetzungen am Einlagensicherungsfonds (ESF) gemäß § 3 Abs. 1 des Statuts des ESF vorliegen (Aufnahmeverfahren). Hiervon umfasst sind unter anderem:

1# Ratingergebnis

Das Ergebnis (mindestens BBB+) eines vom Prüfungsverband gem. § 4a Abs. 1 des Statuts des ESF durchgeführten Ratings.

#2 Geschäftsmodell

Ein akzeptables, plausibles und dauerhaft tragfähiges Geschäftsmodell.

#3 Geschäftsorganisation

Eine nach Bankmaßstäben ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die die Schwerpunkte sowie mögliche Besonderheiten der Geschäftstätigkeit der Antragstellerin angemessen berücksichtigt.

#4 Finanzielle Solidität

Die finanzielle Solidität der Antragstellerin, d. h. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und eine mit Blick auf das (intendierte) Geschäftsmodell und das Risikoprofil der Antragstellerin angemessene Eigenmittelausstattung (Solvabilität und Risikotragfähigkeit), ggf. einschließlich der Fähigkeit zum Ausgleich von Anlaufverlusten.

Für mehr Informationen laden Sie sich das PDF zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren herunter.