Unser Auftrag

Gefahrenpotentiale für die Einlagensicherung erkennen

Der Prüfungsverband deutscher Banken trägt dazu bei, Gefahrenpotenziale bei den mitwirkenden Banken frühzeitig zu erkennen.

Im Interesse der privaten Einlagensicherung handeln

Durch die Tätigkeit des Verbands schützen wir den privaten Einlagensicherungsfonds und mittelbar auch die mitwirkenden Kreditinstitute.

Kundeneinlagen sichern

Wir leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Kundeneinlagen sowie zur Stabilisierung und Vertrauensbildung im privaten Bankensektor.


Unsere Leistungen

#1
Einlagen­sicherungs­prüfungen

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#2
EdB-Prüfungen

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#3
Aufnahme- und Inhaberkontroll­verfahren

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#4
Risiko-Monitoring

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#1 Einlagen­sicherungs­prüfungen

Als Ergebnis der Einlagensicherungsprüfung kann der PV dem geprüften Institut Hinweise und Empfehlungen geben, ein festgestelltes Risikopotenzial abzubauen. Bei Beanstandungen ist der Prüfungsverband ermächtigt, Auflagen zu erteilen, deren Missachtung einen Ausschluss aus dem ESF zur Folge haben kann.

Welchen Zweck haben die Einlagensicherungsprüfungen?

Bei den Einlagensicherungsprüfungen ist der PV als Prüfungseinrichtung im Interesse des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden freiwilligen Einlagensicherungsfonds (ESF) tätig. Zweck der Einlagensicherungsprüfung ist die Feststellung, ob bei der zu prüfenden Bank (Mitgliedsbank) eine Gefahr für die Sicherheit der Einlagen besteht. Hierbei sind Einlagensicherungsprüfungen als zentraler Bestandteil des Risiko- und Präventionsmanagements für das Einlagensicherungssystem der privaten Banken ausschließlich auf die Belange der Einlagensicherung ausgerichtet; sie erfolgen unabhängig von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen.

Auf welcher Grundlage erfolgen die Einlagensicherungsprüfungen?

Die Einlagensicherungsprüfungen werden nach Maßgabe der Satzung des PV und der hierzu ergangenen Prüfungsrichtlinien durchgeführt. Die Prüfer haben bei Anlegung ihrer Maßstäbe die Verhältnisse eines ordentlich geführten Kreditinstituts und die Erfahrungen und Verlautbarungen des PV zu berücksichtigen.

Wie ist die Vorgehensweise bei Einlagensicherungsprüfungen?

Der PV prüft die Mitgliedsbanken regelmäßig und ist befugt, jederzeit – auch unangemeldet – Einlagensicherungsprüfungen durchzuführen. Bei Einlagensicherungsprüfungen wird im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich zunächst eine Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit, des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds, der finanziellen Lage sowie der wesentlichen Ziele und Strategien des zu prüfenden Instituts vorgenommen. Ergänzend wird eine vorläufige Einschätzung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements des Instituts getroffen. Darauf aufbauend werden individuell für jede Einlagensicherungsprüfung die Prüffelder festgelegt, die bei der jeweiligen Bank für die Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls wesentlich sind.

Weitere Einzelheiten zur Prüfungstätigkeit bei Mitgliedsinstituten sind in der Satzung und in den Prüfungsrichtlinien des Prüfungsverbandes geregelt.

#2 EdB-Prüfungen

Im Auftrag der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) führt der Prüfungsverband Prüfungen nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) durch. Diese Prüfungen beziehen sich auf Kreditinstitute, die ausschließlich an der gesetzlichen Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes mitwirken.

Wozu werden die Prüfungen vorgenommen?

Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob bei dem zu prüfenden Institut die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles besteht und ob somit eine Inanspruchnahme der Entschädigungseinrichtung zu besorgen ist.
Die Prüfungen beziehen sich auf Kreditinstitute, die ausschließlich an der gesetzlichen Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes mitwirken. Die Prüfungen sind als zentraler Bestandteil des Risiko- und Präventionsmanagements für das gesetzliche Einlagensicherungssystem der privaten Banken ausschließlich auf die Belange der Einlagensicherung ausgerichtet; sie erfolgen unabhängig von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen.

Was sind die Prüfungsschwerpunkte?

Die Prüfungsschwerpunkte werden aus der bankindividuellen Risikostruktur abgeleitet. Prüfungsgegenstand sind regelmäßig die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, das Risikomanagement, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten (z. B. Kredit- und Wertpapierportfolio) sowie Haftungs- (beispielsweise aus Anlageberatung oder Vermögensverwaltung) und sonstige Risiken. Ergänzend kann die Prüfung das Geschäftsmodell der Bank umfassen.

Wie sind die Prüfungen konzipiert?

Die Prüfungen im Auftrag der EdB sind als eine Einheit von System- und Einzelfallprüfungen konzipiert. So werden neben den einzelnen Geschäftsrisiken auch stets die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Funktionsfähigkeit untersucht und bewertet.

Was sind die Prüfungsrichtlinien des EinSiG?

Die Prüfungen nach dem EinSiG sind mit den Einlagensicherungsprüfungen bei Mitgliedsinstituten vergleichbar. Die von der EdB erlassenen Prüfungsrichtlinien unterscheiden sich daher inhaltlich und strukturell nur unwesentlich von den Prüfungsrichtlinien des Prüfungsverbands. Weitere Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten finden Sie daher auch bei den Einlagensicherungsprüfungen.

#3 Aufnahme- und Inhaber­kontrollverfahren

Die vom Prüfungsverband durchgeführten Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren dienen dazu, festzustellen, ob das antragstellende Institut und/oder die Gesellschafter die notwendigen Voraussetzungen für eine Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds erfüllen.

Was umfasst die Aufnahmeprüfung?

Die inhaltliche Prüfung der Aufnahmeanträge umfasst schwerpunktmäßig die finanzielle Solidität der Antragstellerin, d. h. das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse und eine mit Blick auf das (intendierte) Geschäftsmodell und das Risikoprofil der Antragstellerin angemessene Eigenmittelausstattung (Solvabilität und Risikotragfähigkeit) einschließlich der Fähigkeit zum Ausgleich von Anlaufverlusten, das Vorhandensein eines dauerhaft tragfähigen Geschäftsmodells und die Einrichtung einer nach Bankmaßstäben ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation.

Gibt es noch weitere Bestandteile des Aufnahmeverfahrens?

Ein weiterer wichtiger Gegenstand des Aufnahmeverfahrens ist die Überprüfung der Bankgesellschafter (Inhaberkontrollverfahren).

Was umfasst ein Inhaberkontrollverfahren?

Beim Erwerb bedeutender Beteiligungen an Mitgliedsunternehmen sowie als Bestandteil des Aufnahmeverfahrens werden so genannte Inhaberkontrollverfahren durchgeführt. Prüfungen im Rahmen von Inhaberkontrollverfahren dienen der Feststellung, dass die Inhaber einer bedeutenden Beteiligung und ihre gesetzlichen Vertreter zuverlässig und finanziell solide sind. Die Prüfungen können auch vor Ort erfolgen.

#4 Risiko-Monitoring

Der PV fungiert als Risk-Minimizer. Wir überwachen Risiken auf sechs Ebenen:

  1. Laufendes Monitoring der Banken unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikoprofils zur Früherkennung und Steuerung der Risiken für die Einlagensicherung. (Basis: Auswertung der Daten des aufsichtsrechtlichen Meldewesens)
  2. Intensivbetreuung von Kreditinstituten in Abhängigkeit vom jeweiligen Risikoprofil
  3. Ableitung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen für risikorelevante Kreditinstitute zur Risikoprävention
  4. Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen
  5. Benchmarking von Banken
  6. Monitoring & Analyse aktueller Entwicklungen im Bankenumfeld und relevanten Märkten