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Die Einlagensicherung des privaten Bankgewerbes

Das Einlagensicherungssystem des privaten Bankgewerbes besteht aus zwei nebeneinander existierenden Entschädigungsfonds bzw. -einrichtungen und dem Prüfungsverband deutscher Banken.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes. Sie ist Rechtsträger eines durch Pflichtbeiträge aller privaten Einlagenkreditinstitute gespeisten Sicherungsfonds. Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind Kundeneinlagen - von einigen Ausnahmen abgesehen - bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 EUR geschützt („Basisdeckung”).

Der Einlagensicherungsfonds (ESF) ist die zweite - allerdings auf privatrechtlicher und freiwilliger Basis bestehende - Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes. Er schützt bei den angeschlossenen Instituten vom Schutzumfang der EdB nicht erfasste Einlagen von Nichtbanken bis zu einer bankindivuellen Sicherungsgrenze („Anschlussdeckung”). Weiterführende Informationen können Sie auf der Web-Seite des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) abrufen.

In seiner Funktion als Prüfungseinrichtung soll der Prüfungsverband deutscher Banken e.V. eine Inanspruchnahme der beiden Entschädigungsfonds möglichst präventiv verhindern bzw. das Risikopotenzial begrenzen.