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Aufgaben und Leistungen

Der Prüfungsverband ist sowohl im Interesse des Einlagensicherungsfonds als auch im Auftrag der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken tätig.

Die im Interesse des Einlagensicherungsfonds stehenden Aufgaben sind in der Satzung des Prüfungsverbandes fixiert, dazu gehören insbesondere die Durchführung von Einlagensicherungsprüfungen, die Abwicklung von Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren sowie Tätigkeiten im Rahmen des Risikomanagements.

Für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken führt der Verband Prüfungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz durch.

Das Aufgaben- und Leistungsspektrum wird durch die Fach- und Verbandsarbeit ergänzt.