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Einlagensicherungsprüfungen bei Mitgliedsinstituten Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren Prüfungen im Auftrag der EdB Fach- und Verbandsarbeit
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Aufnahme- und InhaberkontrollverfahrenDem präventiven Schutz des Einlagensicherungsfonds dienen die Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren. In den Aufnahmeverfahren beurteilt der Prüfungsverband, ob die antragstellenden Institute, die für eine Mitwirkung am ESF notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Bei Neugründungen umfasst die inhaltliche Prüfung der Aufnahmeanträge schwerpunktmäßig die Plausibilität des geschäftlichen Konzepts, die Angemessenheit der Kapitalausstattung sowie die Tragfähigkeit für eventuelle Anlaufverluste. Bei bereits am Markt tätigen Banken werden zusätzlich Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Diese Vor-Ort-Prüfungen sind methodisch und inhaltlich mit den Einlagensicherungsprüfungen vergleichbar. Ein weiterer wichtiger Gegenstand des Aufnahmeverfahrens ist die Überprüfung der Bankgesellschafter bezüglich ihrer Bonität, Zuverlässigkeit und Seriosität einschließlich der für juristische Personen handelnden natürlichen Personen. Analog werden beim Erwerb bedeutender Beteiligungen an Mitgliedsunternehmen so genannte Inhaberkontrollverfahren eingeleitet. Im Rahmen eines solchen Verfahrens können Inhaberkontrollprüfungen vor Ort erfolgen. |