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Einlagensicherungsprüfungen bei Mitgliedsinstituten

Mit Hilfe von Einlagensicherungsprüfungen sollen frühzeitig eventuelle Gefahrenpotenziale für die Sicherheit der Kundeneinlagen bei Mitgliedsinstituten erkannt werden. Als Ergebnis der Prüfungen können Hinweise und Empfehlungen gegeben werden. Bei gravierenden Beanstandungen werden Auflagen erteilt, deren Missachtung einen Ausschluss aus dem Prüfungsverband zur Folge haben kann.

Einlagensicherungsprüfungen werden in der Regel als Teilprüfungen durchgeführt. Die Prüfungsschwerpunkte orientieren sich dabei an der bankindividuellen Risikostruktur. Einlagensicherungsprüfungen sind als eine Einheit von System- und Einzelfallprüfungen konzipiert. Dies bedeutet, dass neben den einzelnen Geschäftsrisiken auch immer die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Funktionsfähigkeit analysiert und bewertet werden.

Einzelheiten zur Prüfungstätigkeit bei Mitgliedsunternehmen und Prüfungserfordernisse bei ausgeschiedenen Mitgliedern sind in der Satzung und in den Prüfungsrichtlinien des Prüfungsverbandes geregelt.