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Prüfungen im Auftrag der EdB

Im Auftrag der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken führt der Prüfungsverband Prüfungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) durch. Sie beziehen sich auf Kreditinstitute, die ausschließlich an der gesetzlichen Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes mitwirken.

Die Prüfungen nach dem EAEG sind mit den Einlagensicherungsprüfungen bei Mitgliedsinstituten vergleichbar. Die von der EdB erlassenen Prüfungsrichtlinien unterscheiden sich daher inhaltlich und strukturell nur unwesentlich von den Prüfungsrichtlinien des Prüfungsverbandes.